Irisdiagnose

Irisdiagnostik

Die Irisdiagnostik ist ein altes naturheilkundliches Verfahren, um Krankheiten aufgrund von Veränderungen im Auge zu erkennen.

Das Verfahren war bereits vor über 3000 in Assyrien bekannt und danach zahlreiche Veränderungen durchlaufen bis es sich zur modernen Irisdiagnostik entwickelt hat. Dabei tat Pastor Emanuel Felke (1856-1926) viel für die Akzeptanz der Augendiagnose. 1909 gab Pastor Emanuel Felke eine Topographie heraus und musste 1912 seinen Pfarrberuf wegen zu großem Patientenzulauf aufgeben. Felke wurde wegen seiner augendiagnostischen Tätigkeit von den etablierten Schulmedizinern stark angegriffen und es kam 1909 zum „Felke-Prozess“. Dieser ging in die Geschichte der Augendiagnose ein. Der Pastor sollte 20 vermummte Patienten augendiagnostisch untersuchen und sofort eine Diagnose stellen, ohne mit den Patienten ein Wort wechseln zu dürfen. Felke wurde freigesprochen.

Die moderne Irisdiagnostik beruht unter anderem auf den Erkenntnissen der Embryologie des Menschen. Alle Strukturen des menschlichen Körpers gehen auf drei sog. Keimblätter zurück: das Ektoderm, das Mesoderm und das Entoderm: Das Ektoderm lässt die Organe und Strukturen entstehen, die den Kontakt zur Außenwelt und Umwelt herstellen. Unterer anderem das ZNS, das vegetative Nervensystem, Haut, aber auch die Hypophyse und weitere.

Aus dem Mesoderm, (mittleres Keimblatt) gehen hervor die Bindegewebe, Knorpel und Knochen, quergestreifte und glatte Muskulatur, Blutzellen und Lymphzellen, die Nieren, die Milz und die Keimdrüsen etc.

Das Entoderm bildet das Paremchym der Mandeln, der Schilddrüse, der Nebenschilddrüse, der Leber und der Bauchspeicheldrüse usw.

Das besondere am Auge ist, dass es an allen drei Keimblättern Anteil hat und darüber Beziehungen zu allen Teilen des Körpers bestehen.

Außerdem haben wir am Auge die Möglichkeit tiefer liegende Gewebsschichten direkt sehen und beurteilen zu können. Was Rückschlüsse auf die Stoffwechselsituation im gesamten Organismus zulässt.

Auch Konstitution, Disposition und mögliche Diathese eines Patienten lassen sich am Auge erkennen.

Die Konstitution ist die anlagebedingte, individuelle Ganzheit des einzelnen Menschen, die in der Erbanlage begründete und unter Einbeziehung der Umwelt verwirklichte Gesamtverfassung eines Organismus. Als Konstitution bezeichnet man die Art und Weise, wie ein Mensch auf die Einflüsse (Reize) aus seiner Umwelt reagiert, sowohl im Zustand der Gesundheit, als auch bei Krankheiten. Das bedeutet, dass ein Mensch mit einer stabilen Konstitution sich auch relativ starken ‚Störfaktoren‘ problemlos anpassen kann, ohne Beschwerden, oder Krankheiten zu bekommen, während eine Person mit schwacher Konstitution schon bei relativ schwachen Reizen gesundheitlich aus dem Gleichgewicht kommt und Krankheitssymptome entwickelt. Damit ist die konstitutionelle Situation auch verantwortlich für eine Anfälligkeit für Krankheiten.

Die Disposition ist die besondere ererbte oder erworbene Bereitschaft des Organismus, auf bestimmte Einflüsse außergewöhnlich – meist im Sinne einer Erkrankung – zu reagieren und zwar in Abhängigkeit von allgemeinen und individuellen Faktoren.

Die Diathese ist jede erblich-konstitutionelle, im weiteren Sinne aber auch erworbene Bereitschaft (Disposition) des Organismus zu krankhaften Reaktionen an bestimmten Organen oder Organsystemen.

Im Zusammenhang mit der Anamnese und der körperlichen Untersuchung können wir mittels der Irisdiagnose weitere Schlüsse auf mögliche Erkrankungen, deren Ursache oder „Anfälligkeiten“ ziehen.

Bitte beachten Sie, dass diese Diagnosemethode auf traditioneller Anwendung beruht, für die es keinen Nachweis im Sinne der modernen Wissenschaft gibt.